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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bernax für Lieferungen und Leistungen an Verbraucher und Nicht-Verbraucher

Von:

Bernax Informatie Technologie B.V., mit Sitz und Geschäftsstelle in NL 3705 LP, ZEIST an der Dijnselburgerlaan 1-11, die Niederlande.

Nachfolgend bezeichnet als: Benutzer.

Artikel 1. Definitionen

  1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Folgende ausreichend:
  • Benutzer: Bernax Informatie Technologie B.V.;
  • Kunde: die Gegenpartei des Nutzers;
  • Verbraucher: ein Kunde, der eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Geschäfts oder Berufs handelt;
  • Nicht-Verbraucher: ein Kunde, der im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

Artikel 2. Anwendbarkeit dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BERNAX

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bernax gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Nutzer und einem Kunden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Nutzer, bei deren Ausführung Dritte beteiligt werden müssen.

Artikel 3. Ausschreibungen

  1. Alle Angebote des Nutzers sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist zur Annahme.
  2. Im Falle eines zusammengesetzten Angebots ist der Verwender weder verpflichtet, einen Teil der im Angebot enthaltenen Artikel zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern, noch gilt ein Angebot des Verwenders automatisch für Neu- oder Nachbestellungen.
  3. Die vom Nutzer abgegebenen Angebote sind 30 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Nutzer ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn der Kunde die Annahme innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, darf der Kunde die von ihm beim Verwender gekauften und gemieteten Gegenstände unter Androhung eines Bußgeldes von 10.000 Euro pro Verstoß nicht zu gewerblichen Zwecken wie der (Unter-)Vermietung oder der sonstigen entgeltlichen Überlassung an Dritte nutzen.

Artikel 4. Lieferung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Geschäftssitz des Nutzers. Ist eine der „Incoterms“ (das sind die von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen internationalen Handelsklauseln) als Lieferbedingung vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Incoterms.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gekauften oder gemieteten Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm geliefert oder gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
  3. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Anweisungen zu erteilen, so lagert die Ware auf Gefahr des Kunden. In diesem Fall schuldet der Kunde alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten.
  4. Die Lieferung der Einkäufe erfolgt ab Magazin. Für die Zustellung nach Hause berechnet der Nutzer eine Kilometerpauschale, die in dem Dokument „Bernax-Preisliste“ angegeben ist.
  5. Insbesondere wird der Nutzer einen Dienstleistungsvertrag (z.B. Serviceverträge für Hard- und Software sowie Softwareentwicklung) nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis und auf der Grundlage des jeweils bekannten Standes der Technik ausführen.
  6. Wenn und soweit die ordnungsgemäße Durchführung eines solchen Vertrages es erfordert, ist der Nutzer berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  7. Der Kunde sorgt dafür, dass alle Informationen, die der Nutzer als notwendig angibt oder von denen der Kunde vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, dem Nutzer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.


Werden dem Verwender die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist der Verwender berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

  1. Der Nutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verlassen hat, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte ihm bekannt sein müssen.
  2. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Nutzer die Ausführung der Teile, die zu einer späteren Phase gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der entsprechenden Phase erhalten hat.

vorherige Phasen schriftlich.

Artikel 5. Lieferfrist / Vertragsdauer

  1. Die vom Nutzer angegebenen Lieferfristen sind immer ungefähre Angaben und stellen niemals strenge Fristen dar.
  2. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung sollte der Kunde den Nutzer daher schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist setzen, um seinen Verpflichtungen noch nachzukommen.
  3. Die vom Nutzer angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn er im Besitz aller erforderlichen Informationen ist.
  4. Der Dienstleistungsvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
  5. Wurde innerhalb der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags eine Frist für die Erledigung bestimmter Tätigkeiten vereinbart, so handelt es sich dabei ebenfalls nie um eine Frist. Bei Überschreitung der Ausführungsfristen muss der Auftraggeber daher eine schriftliche Inverzugsetzung vornehmen.
  6. Bei der Lieferung von Waren an Nicht-Verbraucher ist es dem Nutzer gestattet, verkaufte Waren in Teilen zu liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Werden die Waren in Teilen geliefert, ist der Verwender berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 6. Technische Anforderungen usw.

  1. Wenn die in den Niederlanden zu liefernden Sachen außerhalb der Niederlande verwendet werden sollen, ist der Benutzer nicht dafür verantwortlich, dass die zu liefernden Sachen den technischen Anforderungen, Normen und/oder Vorschriften entsprechen, die durch Gesetze oder Vorschriften des Landes, in dem die Sachen verwendet werden sollen, vorgeschrieben sind. Dies gilt nicht, wenn bei Vertragsabschluss der Einsatz im Ausland unter Vorlage aller erforderlichen Daten und Spezifikationen erwähnt wurde.
  2. Sonstige technische Anforderungen, die der Kunde an die zu liefernde Ware stellt und die von den normalerweise geltenden Anforderungen abweichen, müssen vom Kunden bei Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich mitgeteilt werden.

Artikel 7. Lieferfrist / Vertragsdauer

  1. Der Nutzer garantiert, dass die von ihm verkauften Artikel für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Lieferung frei von Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehlern sind, oder zumindest für den Zeitraum, den der Hersteller des jeweiligen Artikels garantiert.
  2. Wenn die in Absatz 1 genannte Garantie gilt und die gelieferten Gegenstände einen Mangel aufweisen, ist der Verwender verpflichtet, die Gegenstände innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Verbraucher ihm den Mangel schriftlich gemeldet hat, zu reparieren.
  3. Alle Gegenstände sollten dem Benutzer zur Reparatur vorgelegt werden. Bei anderen Reparaturen berechnet der Nutzer die für die Reparatur anfallenden Kosten.
  4. Der Nutzer kann sich für den Ersatz der Gegenstände entscheiden.
  5. Der Verbraucher kann nur dann den Ersatz der Ware oder die Auflösung des Kaufvertrags verlangen, wenn er sich innerhalb der Garantiezeit befindet:
  • der Nutzer zweimal erfolglos versucht hat, denselben Mangel zu beheben, und dieser Mangel so schwerwiegend ist, dass ein Austausch oder eine Auflösung gerechtfertigt ist;
  • wenn der Verbraucher nachweist, dass die Artikel so mangelhaft sind oder waren, dass sie nicht dem Vertrag entsprechen und dass diese Mängel den Ersatz oder die Auflösung rechtfertigen.
  1. Der Verbraucher muss beweisen, dass die Sache innerhalb der Garantiezeit, für die die Garantie gilt, einen Mangel aufweist. Die Garantie erlischt, wenn die Typen- oder Seriennummer eines Artikels entfernt oder verändert wurde.
  2. Der Verbraucher muss die gekauften Gegenstände bei der Lieferung – oder so bald wie möglich danach – untersuchen (lassen). Dabei hat der Verbraucher zu prüfen, ob die gelieferte Sache dem Vertrag entspricht, d.h. ob sie vertragsgemäß ist:
  • Ob das Richtige geliefert wurde;
  • ob die gelieferte Sache den vereinbarten Qualitätsanforderungen oder – falls diese fehlen – den Anforderungen entspricht, die für den normalen Gebrauch gestellt werden können.
  1. Wenn ein sichtbarer Mangel oder eine Unzulänglichkeit festgestellt wird, muss der Verbraucher dies dem Verwender innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung mitteilen.
  2. Einen nicht sichtbaren Mangel muss der Verbraucher dem Verwender innerhalb von drei Tagen nach seiner Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung, schriftlich mitteilen.

Artikel 8. Garantie für den Nicht-Verbraucher

  1. Der Verwender garantiert, dass die von ihm gelieferten Artikel für einen Zeitraum von drei Monaten nach der Lieferung frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern sind.
  2. Liegt ein Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler vor, hat der Kunde/Nichtverbraucher Anspruch auf Nachbesserung. Bei Beanstandungen der Reparatur kann der Benutzer den Gegenstand ersetzen. Der Kunde/Nicht-Verbraucher hat nur dann Anspruch auf Ersatz, wenn eine Reparatur der Sache nicht möglich ist.
  3. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder Nichtbeachtung der Anweisungen entstanden sind.
  4. Bezieht sich die Garantie auf ein von einem Dritten hergestelltes Produkt, so ist die Garantie auf die vom jeweiligen Hersteller für dieses Produkt gewährte Garantie beschränkt.
  5. Der Kunde/Nichtverbraucher muss die gekauften Waren bei der Lieferung oder so bald wie möglich danach untersuchen (lassen).

Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, d.h. ob sie vertragsgemäß ist:

  • Ob die richtigen Dinge geliefert worden sind;
  • ob die gelieferten Waren der vereinbarten Menge entsprechen (z.B. Menge und Anzahl);
  • ob die gelieferte Ware den vereinbarten Qualitätsanforderungen entspricht, oder, falls diese fehlen, den Anforderungen, die für den normalen Gebrauch und/oder kommerzielle Zwecke gestellt werden können.
  1. Werden sichtbare Mängel oder Fehlmengen festgestellt, muss der Kunde/Nichtverbraucher diese innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung schriftlich beim Verwender melden.
  2. Nicht sichtbare Mängel muss der Kunde/Nicht-Verbraucher innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Lieferung, schriftlich gegenüber dem Verwender rügen.
  3. Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung und Abnahme der erteilten Aufträge bestehen.
  4. Die Rückgabe an den Nutzer kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgen.
  5. Wenn Absatz 2 dieses Artikels zutrifft, müssen die betreffenden Gegenstände dem Benutzer zur Reparatur vorgelegt werden. Bei anderen Reparaturen berechnet der Nutzer die für die Reparatur anfallenden Kosten.

Artikel 9. Muster, Modelle und Beispiele

Wurde vom Verwender ein Muster, Modell oder Beispiel gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde: Die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von diesem Muster, Modell oder Beispiel abweichen, es sei denn, es wird ausdrücklich erklärt, dass die Lieferung gemäß dem gezeigten oder zur Verfügung gestellten Muster, Modell oder Beispiel erfolgen würde.

Artikel 10. Änderung der Dienstleistungsvereinbarung

  1. Stellt sich während der Ausführung des Dienstleistungsvertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend anpassen.
  2. Einigen sich die Parteien auf eine Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Nutzer wird den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Nutzer den Kunden im Voraus informieren.
  4. Wurde ein festes Honorar vereinbart, so gibt der Nutzer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Honorars führt.
  5. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 3 kann der Nutzer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 11. Vertraulichkeit/geistiges Eigentum in einer Dienstleistungsvereinbarung

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen einer Vereinbarung von der jeweils anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder wenn sie sich ausergibt sich aus der Art der Information.
  1. Unbeschadet der Bestimmungen des ersten Absatzes behält sich der Nutzer die Rechte und Befugnisse vor, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen.
  2. Alle vom Verwender zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Berichte, Ratschläge, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software usw. sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen von diesem ohne vorherige Zustimmung des Verwenders nicht vervielfältigt, weitergegeben oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
  3. Der Nutzer behält sich außerdem das Recht vor, die bei der Ausführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 12. Beendigung der Dienstleistungsvereinbarung

Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall müssen die Parteien eine Frist von mindestens 30 Tagen einhalten.

Artikel 13. Auflösung des Abkommens

  1. Ein Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Kunden kann in den folgenden Fällen sofort aufgelöst werden:
  • wenn dem Nutzer nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die ihn befürchten lassen, dass der Kunde seine Verpflichtung nicht erfüllen (können) wird;
  • wenn der Nutzer bei Vertragsabschluss gegenüber dem Kunden die Leistung einer Sicherheit für die Einhaltung des Vertrages oder einer Anzahlung vereinbart hat und diese Sicherheit oder Anzahlung trotz Aufforderung nicht zustande kommt oder nicht ausreichend ist.

In diesen Fällen ist der Nutzer berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, und zwar unbeschadet des Rechts des Nutzers, Schadensersatz zu verlangen.

  1. Wenn in Bezug auf Personen und/oder Materialien, die der Benutzer bei der Ausführung des Vertrags einsetzt oder einzusetzen pflegt, Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich oder so schwierig und/oder so unverhältnismäßig kostspielig wird, dass die Einhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, ist der Benutzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.

Artikel 14. Eigentumsvorbehalt bei Verbraucherkäufen

  1. Der Nutzer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer eines von ihm an einen Verbraucher verkauften Artikels.

Das Gleiche gilt für Käufe, die nicht von Verbrauchern getätigt werden:

  1. Alle vom Verwender gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum des Verwenders, bis der Kunde alle nachfolgenden Verpflichtungen aus allen mit dem Verwender geschlossenen Kaufverträgen erfüllt hat.
  2. Vom Nutzer gelieferte Sachen, die gemäß Absatz 2 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  4. Der Kunde ermächtigt den Verwender oder einen von ihm zu benennenden Dritten hiermit bedingungslos und unwiderruflich, in allen Fällen, in denen der Verwender seine Eigentumsrechte ausüben will, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verwenders dann befindet, und diese Gegenstände mitzunehmen.
  5. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, den Verwender hiervon so schnell wie möglich zu unterrichten.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung dem Verwender auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  7. Die im vorigen Absatz beschriebene Verpflichtung gilt auch für Gegenstände, die der Nutzer an Auftraggeber im In- und Ausland vermietet.

Artikel 15. Preis / Preiserhöhung

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die vom Verwender angegebenen Preise:
  • in Euro;
  • ohne Mehrwertsteuer;
  • basierend auf den vom Benutzer verwendeten Mindestmengen;
  • ohne Transportkosten;
  • af company.
  1. Wenn der Verwender mit dem Kunden einen bestimmten Preis vereinbart, ist er dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen, wenn er nachweisen kann, dass zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Lieferung erhebliche Preiserhöhungen in Bezug auf Rohstoffe, Währung und/oder Löhne oder sonstige unvorhergesehene Umstände eingetreten sind.
  2. Tritt innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsabschluss eine Preiserhöhung ein, kann der Verbraucher den Vertrag unabhängig vom Prozentsatz der Erhöhung auflösen. Danach kann der Verbraucher nur noch zurücktreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt.
  3. Nicht-Verbraucher haben das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn die Preiserhöhung 15 % übersteigt.

Artikel 16. Verpackungen für Nicht-Verbraucherkäufe

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Leihverpackungen innerhalb von vierzehn Tagen leer und in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Verpackung nicht nach, so gehen alle daraus resultierenden Kosten zu seinen Lasten.

Zu diesen Kosten gehören die Kosten, die durch verspätete Rückgabe entstehen, sowie die Kosten für Ersatz, Reparatur oder Reinigung.

  1. Gibt der Kunde entliehene Verpackungen nach einer Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist zurück, ist der Verwender berechtigt, den Austausch vorzunehmen und die Kosten dafür in Rechnung zu stellen, sofern der Verwender diese Schritte in seiner Mahnung angekündigt hat.

Artikel 17. Zahlung

  1. Im Falle eines Verbraucherkaufs muss die Zahlung netto in bar oder per Überweisung erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Wenn die Zahlung nicht in bar erfolgt, muss sie im Falle eines Verbraucherkaufs innerhalb von acht Tagen nach dem Rechnungsdatum und im Falle eines Nicht-Verbraucherkaufs innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum auf eine vom Nutzer anzugebende Weise in der Währung erfolgen, in der sie in Rechnung gestellt wurde.
  3. Die Zahlung erfolgt in zwei gleichen Teilen, wobei der erste Teil bei Annahme des Angebots und der zweite Teil bei Lieferung fällig wird.
  4. Nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Fristen befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug; der Kunde schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz.
  5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Kunden werden die Forderungen des Nutzers und die Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Nutzer sofort fällig und zahlbar.
  6. Die Zahlung hat ohne Abzug oder unangemessene Aufrechnung zu erfolgen.
  7. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen immer erstens zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und zweitens zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
  8. Bei einem Nicht-Verbraucher-Kauf ist der Verwender berechtigt, einen Kreditbeschränkungszuschlag von 2 % zu berechnen, der nicht innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum fällig ist.

Artikel 18. Inkassokosten

  1. Wenn der Kunde mit einer oder mehreren seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder gegen sie verstößt, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Erlangung der Befriedigung entstehen, zu Lasten des Kunden. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet:
  • über die ersten Euro.6.500,– 15%
  • auf den Überschuss bis zu 13.000 Euro 10%.
  • auf den Selbstbehalt bis zu Euro 32.500,– 8%.
  • auf den Selbstbehalt bis zu 130.000 Euro, 5%
  • auf die überschüssigen 3%.
  1. Wenn der Nutzer nachweist, dass ihm höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, sind auch diese erstattungsfähig.

Artikel 19. Haftung

  1. Für Mängel an der gelieferten Ware gilt die in Artikel 8 und 9 (Gewährleistung) dieser Bedingungen geregelte Haftung.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Nutzer nur, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
  3. Die Haftung des Nutzers ist auf die Höhe der vom Versicherer des Nutzers zu erbringenden Leistung beschränkt.

Artikel 20. Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Definition in Gesetz und Rechtsprechung jede äußere Ursache verstanden, die vorhersehbar oder unvorhersehbar ist und auf die der Nutzer keinen Einfluss hat, die ihn aber daran hindert, seinen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich Streiks beim Nutzer.
  2. Der Nutzer ist auch dann berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  3. Bei höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen des Nutzers ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen des Nutzers aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als zwei Wochen dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht.
  4. Hat der Verwender bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist er berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte oder zu liefernde Teil keinen eigenständigen Wert hat.

Artikel 21. Beilegung von Streitigkeiten

Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Nutzers zuständig, sofern nicht das Bezirksgericht zuständig ist. Der Nutzer ist jedoch berechtigt, den Kunden vor dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu verklagen.

Artikel 22. Anwendbares Recht

Jede Vereinbarung unterliegt dem niederländischen Recht. Das Wiener Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 23. Änderungen und Standort der Bedingungen

Diese Bedingungen sind am 28-6-2023 unter der Nummer ______________ in der Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer in Utrecht hinterlegt. Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Geschäfts gültige Fassung.